Haus & Grund NRW e. V.
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Volksinitiative Straßenbaubeiträge in NRW – Unterschriften überge
Volksinitiative Straßenbaubeiträge in NRW – Unterschriften überge
437.202 Unterschriften mit Unterstützung von Haus & Grund
Symbolische Übergabe der Unterschriften an Landtagspräsident Andre Kuper (5.v.l.). Heinz Wirtz (3.v.l.), ehem. Vorsitzender BdSt NRW, Werner Weskamp (4.v.l.), Haus & Grund NRW, RA Rik Steinheuer (3.v.r), Vorsitzender BdSt NRW, und weitere Unterstützernnen und Unterstützer Foto: (Oliver T. Müller / BdSt NRW)
Am 19. September übergaben der Bund der Steuerzahler NRW, Haus & Grund NRW und weitere mitwirkende Verbände 437.202 von den Städten und Gemeinden auf Richtigkeit geprüfte Unterschriften zur Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ dem Präsidenten des Landtages NRW Andre Kuper. Die große Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative, die ihre Unterschriften u. a. in vielen Geschäftsstellen der Haus & Grund Vereine in NRW leisteten, machen diese Volksinitiative zu einer der erfolgreichsten in NRW. Für Haus & Grund NRW war Werner Weskamp bei der Übergabe dabei.
„Nun liegt der Spielball des weiteren Verfahrens im Feld der Landespolitik“, formuliert Klaus Stallmann, Präsident Haus & Grund NRW. CDU und FDP haben als die Landesregierung tragenden Parteien jedoch nur eine „kleine Lösung“ im Blick: Nach Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollen die beitragspflichtigen Grundeigentümer entlastet werden und nur noch in Höhe der hälftigen bisherigen Heranziehungsquoten belastet werden. Die Höhe der Beitragsquoten regeln die Städte und Gemeinden gem. § 8 KAG in örtlichen Satzungen. Je nach Art der Straßen, z. B. Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- oder Hauptgeschäftsstraßen werden zurzeit Beiträge in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Bauausführungen wie Straße, Gehweg, Radweg und Vieles mehr erhoben. Die Quoten können zwischen 80 und 20 Prozent des umlagefähigen Aufwandes variieren.
Besondere Berücksichtigung bei der Entlastung sollen Eck- und besonders große Grundstücke erfahren. Bei Eckgrundstücken soll die denkbare doppelte Berücksichtigung entfallen und bei besonders großen Grundstücken soll je nach Belegenheit eine „Tiefenbegrenzung“ berücksichtigt werden.
Die Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Durchführung straßenbaulicher Maßnahmen soll verpflichtend intensiviert werden, damit die Betroffenen Einfluss auf die Ausführung und somit auch auf die Kosten nehmen können. Geplant ist auch eine Anpassung des Zinssatzes, sofern die Eigentümer den Beitrag nicht sofort entrichten sondern in Raten zahlen. Er soll sich am Basiszins orientieren, den die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.
Geplante Neuregelung ist unbefriedigend
„Die Angebote der NRW-Koalition sind unzureichend und helfen im Endeffekt nicht weiter“, argumentiert Klaus Stallmann. „Zwar ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 65 Millionen € für den Wegfall eines Teils der Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen, den das Land den Kommunen zukommen lassen will schon beachtlich, jedoch reduziert er für diese nicht die Sach- und Personalkosten für die Erhebung der Beiträge vor Ort, die meist mindestens ein Drittel der Einnahmen ausmachen. Diese Quote würde sich noch einmal deutlich verschieben und für die immer noch einzuziehenden Beiträge fast zu einem Nullsummenspiel führen!“
Haus & Grund NRW dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern für die geleisteten Unterschriften. „Die komplette Abschaffung dieser belastenden Beiträge bleibt weiterhin unser Ziel“, so Stallmann.
(WW/HuG)
„Nun liegt der Spielball des weiteren Verfahrens im Feld der Landespolitik“, formuliert Klaus Stallmann, Präsident Haus & Grund NRW. CDU und FDP haben als die Landesregierung tragenden Parteien jedoch nur eine „kleine Lösung“ im Blick: Nach Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollen die beitragspflichtigen Grundeigentümer entlastet werden und nur noch in Höhe der hälftigen bisherigen Heranziehungsquoten belastet werden. Die Höhe der Beitragsquoten regeln die Städte und Gemeinden gem. § 8 KAG in örtlichen Satzungen. Je nach Art der Straßen, z. B. Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- oder Hauptgeschäftsstraßen werden zurzeit Beiträge in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Bauausführungen wie Straße, Gehweg, Radweg und Vieles mehr erhoben. Die Quoten können zwischen 80 und 20 Prozent des umlagefähigen Aufwandes variieren.
Besondere Berücksichtigung bei der Entlastung sollen Eck- und besonders große Grundstücke erfahren. Bei Eckgrundstücken soll die denkbare doppelte Berücksichtigung entfallen und bei besonders großen Grundstücken soll je nach Belegenheit eine „Tiefenbegrenzung“ berücksichtigt werden.
Die Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Durchführung straßenbaulicher Maßnahmen soll verpflichtend intensiviert werden, damit die Betroffenen Einfluss auf die Ausführung und somit auch auf die Kosten nehmen können. Geplant ist auch eine Anpassung des Zinssatzes, sofern die Eigentümer den Beitrag nicht sofort entrichten sondern in Raten zahlen. Er soll sich am Basiszins orientieren, den die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.
Geplante Neuregelung ist unbefriedigend
„Die Angebote der NRW-Koalition sind unzureichend und helfen im Endeffekt nicht weiter“, argumentiert Klaus Stallmann. „Zwar ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 65 Millionen € für den Wegfall eines Teils der Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen, den das Land den Kommunen zukommen lassen will schon beachtlich, jedoch reduziert er für diese nicht die Sach- und Personalkosten für die Erhebung der Beiträge vor Ort, die meist mindestens ein Drittel der Einnahmen ausmachen. Diese Quote würde sich noch einmal deutlich verschieben und für die immer noch einzuziehenden Beiträge fast zu einem Nullsummenspiel führen!“
Haus & Grund NRW dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern für die geleisteten Unterschriften. „Die komplette Abschaffung dieser belastenden Beiträge bleibt weiterhin unser Ziel“, so Stallmann.
(WW/HuG)
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