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Verlängerung der Mietpreisbremse
Haus & Grund NRW kritisiert Kabinettsbeschluss zur Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Eigentümerverband Haus & Grund Nordrhein-Westfalen äußert scharfe Kritik an dem gestrigen Beschluss des Landeskabinetts, die Mietpreisbremse in NRW zu verlängern. Die Entscheidung sei nicht nur rechtlich bedenklich, sondern setze auch ein fatales Signal an Investoren und private Immobilieneigentümer.
„Dieser Beschluss entbehrt einer tragfähigen Rechtsgrundlage und widerspricht den Vorgaben des Bundesgesetzes. Das Gutachten, auf dem die Entscheidung basiert, greift auf unzulässige Kriterien wie Angebotsmieten zurück und ignoriert damit die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt“, erklärte Tim Treude, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund NRW. Hierauf hatte Haus & Grund NRW bereits vor der Entscheidung des Kabinetts hingewiesen.
Nach Angaben des Verbandes würde die Verlängerung der Mietpreisbremse die Investitionsbereitschaft weiter reduzieren und den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich belasten. „Private Vermieter werden durch diese Verordnung entmutigt, Wohnraum anzubieten oder zu modernisieren. Letztlich verschärft das den Wohnraummangel, statt ihn zu lösen“, betonte Treude.
Haus & Grund NRW fordert das Land auf, nachhaltige und rechtssichere Lösungen für den Wohnungsmarkt zu schaffen, anstatt auf kurzfristige Regulierungsmaßnahmen zu setzen. „Wir brauchen Anreize für Wohnungsneubau, eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und eine gezielte Förderung von Modernisierungsmaßnahmen, um den Wohnungsmarkt langfristig zu stabilisieren“, erklärt auch Martin Mücke, Vorsitzender von Haus & Grund NRW.
Präsident von Haus & Grund NRW verstorben
Haus & Grund NRW trauert um seinen Präsidenten
Klaus Stallmann im Alter von 78 Jahren verstorben
Am 25. Januar 2024 ist Klaus Dieter Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW, im Alter von 78 Jahren nach langer Krankheit verstorben. Mit seinem Wirken hat Klaus Dieter Stallmann nicht nur die Politik in Nordrhein-Westfalen über Jahrzehnte geprägt, sondern auch die Gesellschaft: sein ehrenamtliches Engagement reichte weit über Haus & Grund hinaus.
In unserem Verband hat er sich für das private Eigentum, aber auch für die Organisation selbst, herausragende Verdienste erworben. Über Jahrzehnte hat er den Verein Haus & Grund Lünen als Vorsitzender geführt, ebenso den Landesverband Haus & Grund Ruhr. Seine Initiative war es, die zur Gründung des Dachverbandes Haus & Grund NRW der fünf Haus & Grund-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen führte.
Als Mitglied des Vorstandes von Haus & Grund Deutschland hat Klaus Stallmann die politische und verbandliche Ausrichtung der Organisation maßgeblich geprägt. Er war Träger des Großen Ehrenzeichens von Haus & Grund Deutschland. Mit ihm verlieren wir eine herausragende Persönlichkeit, die weit über den Verband hinaus integrativ wirkte. Wir werden Klaus Stallmann stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW
Straßenausbaubeiträge in NRW sollen nun doch endlich abgeschafft werden
Eigentümerverband Haus & Grund NRW bezeichnet Abschaffung als längst überfälliges Wahlversprechen
Vier Jahre nach der gemeinsamen Volksinitiative von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler, mit der über 400.000 Unterschriften gesammelt wurden, hat das Kabinett der Landesregierung NRW nun endlich einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vorgelegt.
Haus & Grund NRW begrüßt die lange überfällige Abschaffung dieser bisher ungerecht verteilten Kosten. Für eine Vielzahl von Immobilieneigentümer soll nun Rechtssicherheit eintreten: „Endlich kommt die Politik in diesen schweren Zeiten auch mal auf uns Immobilieneigentümer zu. Der lange Kampf hat sich gelohnt.“ kommentiert Klaus Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW den Gesetzentwurf.
Vor allem für viele private Immobilieneigentümer ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine große Erleichterung, da sie die anfallenden Kosten häufig kaum noch schultern konnten.
Im Übrigen ist es Anliegern kaum noch zu vermitteln, warum die Kosten für die Sanierung von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollen und nur für die Anliegerstraßen eine Ausnahme gemacht wird, deren Kosten von den jeweiligen Immobilieneigentümern zu zahlen sind.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der damit einhergehenden gänzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge schafft die nordrhein-westfälische Landesregierung ein großes Stück Gerechtigkeit was auch dazu führen wird, dass sich sämtliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren wegen dieser Kosten in Zukunft erübrigen.
Entlastung bei der Grunderwerbsteuer
Haus & Grund NRW fordert Entlastung bei der Grunderwerbsteuer
Länderfinanzminister tagen in Münster
Anlässlich der morgigen Konferenz der Länderfinanzminister in Münster forderte Haus & Grund NRW eine deutliche Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Steuer ist in der aktuellen Höhe von 6,65 Prozent eine Eigentumsverhinderungssteuer. Wir brauchen daher zumindest einen deutlich reduzierten Steuersatz für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums“, forderte der Vorsitzende von Haus & Grund NRW, Klaus Stallmann.
Haus & Grund kritisiert seit langem die hohen Nebenkosten beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Und hier sei die Grunderwerbsteuer der größte Posten. So sind in NRW beim Kauf eines Hauses im Wert von 350.000 Euro 22.750 Euro fällig, die an das Land gehen. „An solchen Beträgen zerschellen jedes Jahr tausende Träume von den eigenen vier Wänden“, sagte Stallmann.
Er erläuterte, dass die Vermögensbildung in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu gering ist. Dies sei gerade mit Blick auf die absehbaren demografischen Veränderungen und die damit einhergehenden Rentenprobleme höchst besorgniserregend. „Wir müssen jetzt das Steuer herumreißen und den jungen Menschen Steine aus dem Weg räumen, damit sie Wohneigentum bilden können. Den Anfang sollten die Finanzminister mit einer Bundesratsinitiative machen. Denn aktuell dürfen die Länder nur einen ländereinheitlichen Steuersatz bestimmen. Gestufte Steuersätze oder Freibeträge können die Länder erst einführen, wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Änderung des Bundesrechts kommt“, so Stallmann abschließend.
Rückzahlung von Abwassergebühren
Haus & Grund NRW fordert Rückzahlung von Abwassergebühren
Eigentümerverband unterstützt Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW
In den Kommunen, die jahrelang zu hohe Zinssätze bei der Kalkulation der Abwassergebühren zugrunde gelegt haben, bekommen diejenigen Bürgerinnen und Bürger nun Geld zurück, die einen Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid eingelegt hatten und deren Verfahren bei den jeweiligen Kommunen derzeit ruhen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund NRW unterstützt die Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW an die betroffenen Kommunen, allen Bürgern die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, und zwar für die vergangenen vier Jahre. „Nur den Bürgerinnen und Bürgern Gebühren zurückzuerstatten, die einen Widerspruch eingelegt haben, ist nicht gerecht“, so Klaus Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW. „Wer auf korrekte Gebührenbescheide vertraut, darf am Ende nicht bestraft werden.“ Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Verwaltung wird nachhaltig erschüttert, wenn die betroffenen Kommunen sich jetzt nicht korrekt verhalten. Jahrelang sind alle Bürger in diesen Kommunen bei den Abwassergebühren zu hoch belastet worden. Da sollte es selbstverständlich sein, dass alle Gebührenzahler ihr Geld zurückbekommen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 17. Mai 2022 klargestellt, dass Abwassergebühren dazu da sind, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, um auf Kosten der Gebührenzahler Haushaltslöcher der Städte und Gemeinden durch satte Gewinne zu stopfen.
Das jetzt vom OVG entschiedene Musterverfahren bezog sich auf die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick, der die Abwassergebühren der Stadt für zu hoch hielt. Nach der Entscheidung des OVG NRW ist sein Bescheid für das Jahr 2017 über rund 600 Euro rund 18 Prozent zu hoch. So darf der Zinssatz nicht bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen. Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu berechnen müssen. Ferner sind die Abschreibungen auf die Abwasseranlagen nach den Anforderungen des Gerichts neu zu berechnen.
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge in NRW sollen abgeschafft werden
Erfolg für Eigentümerverband Haus & Grund NRW
Die jahrelange Arbeit von Haus & Grund NRW hat sich gelohnt: Die höchst umstrittenen Straßenausbaubeiträge sollen nun endlich abgeschafft werden. „Unser hartnäckiges Mahnen hat sich endlich ausgezahlt. Das ist ein voller Erfolg für alle Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Land“, so Verbandspräsident Klaus Stallmann.
Haus & Grund hatte sich seit Jahren für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Städte und Gemeinden eingesetzt, da diese unsozial und ungerecht seien. Betroffene Grundstückseigentümer müssen bisher im Einzelfall vier- oder teilweise fünfstellige Summen aufbringen. „Das führte in Einzelfällen bis zur Existenzgefährdung“, so Stallmann.
Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler NRW und weiteren Verbänden hatte sich Haus & Grund NRW in der Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ engagiert, die seinerzeit landesweit rund 440.000 Unterschriften für die Abschaffung der Beiträge sammeln konnte. Noch in den letzten Wochen gab es Gespräche zwischen Haus & Grund-Präsident Klaus Stallmann, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Bauministerin Ina Scharrenbach, in denen die Eigentümervertretung die bisherige Regelung der Übernahme des nur hälftigen umlagefähigen Aufwands durch das Land als unzureichend kritisiert hatte. Wegen zu hoher bürokratischer Hürden wurden die Mittel von den Kommunen nur unzureichend abgerufen. „Wir freuen uns, dass die schwarz-gelbe Landesregierung kurz vor dem Ende der Legislaturperiode ein Einlenken signalisiert hat.“ freut sich Stallmann. „Allerdings wäre es ein noch stärkeres Signal gewesen, wenn die vollständige Abschaffung der Beiträge noch vor der Landtagswahl verabschiedet worden wäre.“
Die neue Lösung sieht vor, dass das bereits bestehende Förderprogramm zur Entlastung der Grundstückseigentümer ausgeweitet und die von den Kommunen in Rechnung gestellten Straßenausbaubeiträge, rückwirkend zum 01.01.2020, vollständig durch das Land übernommen werden sollen.
Grundsteuer
Grundsteuer: NRW lässt Chance für bessere Lösung ungenutzt
Für viele private Eigentümer wird es deutlich teurer
„Minister Lienenkämper spricht von einer Umsetzung mit maximal möglicher Bürgerfreundlichkeit. Wir fragen uns, wie das mit diesem Modell überhaupt möglich sein soll.“ so Klaus Stallmann, Präsident des nordrhein-westfälischen Dachverbands der privaten Immobilieneigentümer Haus & Grund NRW.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern macht das Land Nordrhein-Westfalen – bei der zukünftigen Berechnung der Grundsteuer – keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel des Bundes. In NRW wird damit die neue, wertbasierte Grundsteuer nach dem „Bundesmodell“ von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingeführt.
Haus & Grund hat sich für ein wertunabhängiges, auf Grundstücks- und Gebäudeflächen basierendes Flächenmodell und gegen die Umsetzung des komplizierten, teuren und ungerechten Bundesmodells ausgesprochen. Insbesondere die Unterscheidung einzelner Anbietergruppen führt zu einer nicht nachvollziehbaren Benachteiligung der Bewohner von Wohnungen privater Eigentümer und Menschen, die in den eigenen vier Wänden wohnen. Das ist nach Auffassung von Haus & Grund NRW weder wettbewerbsrechtlich noch verfassungsrechtlich haltbar.
Da die neue Berechnungsmethode Pauschalierungen beinhalte, die eine individuelle und damit steuergerechte Wertermittlung verhindern, führe das neue Modell vielfach zu einem deutlichen Anstieg der Grundsteuer. „Vor allem bei Gebäuden, die vor 1950 gebaut wurden, und bei Einfamilienhäusern wird die wertbasierte Grundsteuer zu deutlich höheren Steuerbelastungen führen“ so Hauptgeschäftsführer Tim Treude.
Unter https://www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner kann jeder Eigentümer die künftige Grundsteuer selbst berechnen und damit überprüfen, ob tatsächlich eine maximal mögliche Bürgerfreundlichkeit erreicht wird.
Volksinitiative Straßenbaubeiträge
Volksinitiative Straßenbaubeiträge in NRW – Unterschriften übergeben
437.202 Unterschriften mit Unterstützung von Haus & Grund
Symbolische Übergabe der Unterschriften an Landtagspräsident Andre Kuper (5.v.l.). Heinz Wirtz (3.v.l.), ehem. Vorsitzender BdSt NRW, Werner Weskamp (4.v.l.), Haus & Grund NRW, RA Rik Steinheuer (3.v.r), Vorsitzender BdSt NRW, und weitere Unterstützernnen und Unterstützer
Foto: (Oliver T. Müller / BdSt NRW)
Am 19. September übergaben der Bund der Steuerzahler NRW, Haus & Grund NRW und weitere mitwirkende Verbände 437.202 von den Städten und Gemeinden auf Richtigkeit geprüfte Unterschriften zur Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ dem Präsidenten des Landtages NRW Andre Kuper. Die große Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative, die ihre Unterschriften u. a. in vielen Geschäftsstellen der Haus & Grund Vereine in NRW leisteten, machen diese Volksinitiative zu einer der erfolgreichsten in NRW. Für Haus & Grund NRW war Werner Weskamp bei der Übergabe dabei.
„Nun liegt der Spielball des weiteren Verfahrens im Feld der Landespolitik“, formuliert Klaus Stallmann, Präsident Haus & Grund NRW. CDU und FDP haben als die Landesregierung tragenden Parteien jedoch nur eine „kleine Lösung“ im Blick: Nach Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollen die beitragspflichtigen Grundeigentümer entlastet werden und nur noch in Höhe der hälftigen bisherigen Heranziehungsquoten belastet werden. Die Höhe der Beitragsquoten regeln die Städte und Gemeinden gem. § 8 KAG in örtlichen Satzungen. Je nach Art der Straßen, z. B. Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- oder Hauptgeschäftsstraßen werden zurzeit Beiträge in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Bauausführungen wie Straße, Gehweg, Radweg und Vieles mehr erhoben. Die Quoten können zwischen 80 und 20 Prozent des umlagefähigen Aufwandes variieren.
Besondere Berücksichtigung bei der Entlastung sollen Eck- und besonders große Grundstücke erfahren. Bei Eckgrundstücken soll die denkbare doppelte Berücksichtigung entfallen und bei besonders großen Grundstücken soll je nach Belegenheit eine „Tiefenbegrenzung“ berücksichtigt werden.
Die Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Durchführung straßenbaulicher Maßnahmen soll verpflichtend intensiviert werden, damit die Betroffenen Einfluss auf die Ausführung und somit auch auf die Kosten nehmen können. Geplant ist auch eine Anpassung des Zinssatzes, sofern die Eigentümer den Beitrag nicht sofort entrichten sondern in Raten zahlen. Er soll sich am Basiszins orientieren, den die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.
Geplante Neuregelung ist unbefriedigend
„Die Angebote der NRW-Koalition sind unzureichend und helfen im Endeffekt nicht weiter“, argumentiert Klaus Stallmann. „Zwar ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 65 Millionen € für den Wegfall eines Teils der Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen, den das Land den Kommunen zukommen lassen will schon beachtlich, jedoch reduziert er für diese nicht die Sach- und Personalkosten für die Erhebung der Beiträge vor Ort, die meist mindestens ein Drittel der Einnahmen ausmachen. Diese Quote würde sich noch einmal deutlich verschieben und für die immer noch einzuziehenden Beiträge fast zu einem Nullsummenspiel führen!“
Haus & Grund NRW dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern für die geleisteten Unterschriften. „Die komplette Abschaffung dieser belastenden Beiträge bleibt weiterhin unser Ziel“, so Stallmann.
(WW/HuG)
