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Haus & Grund Nordrhein-Westfalen
Wir über uns
Haus & Grund NRW ist der Zusammenschluss der Landesverbände der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbände in Nordrhein-Westfalen. Wir vertreten die Interessen unserer fast 150.000 Mitglieder gegenüber dem Landesparlament, der Landesregierung, den politischen Parteien, den obersten Landesbehörden und den Medien.Unsere Ortsvereine unterstützen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit Informationen, Beratungen und Hilfestellungen zu nahezu allen Problemen rund um das private Eigentum.
Die Organisation der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer kann in Deutschland schon auf mehr als 100jähriges Bestehen zurückblicken. Der Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. in Berlin - Haus & Grund Deutschland - vertritt auf Bundesebene die Interessen von knapp ca. 900.000 Mitgliedern. Er zählt damit zu den mitgliederstärksten Verbänden in Deutschland.
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Klaus Stallmann
Präsident
- Vorsitzender Haus & Grund Ruhr e.V. -
Martin Mücke
Vizepräsident
- Vorsitzender Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.V. -
A K T U E L L E S
Haus & Grund NRW fordert Rückzahlung von Abwassergebühren
In den Kommunen, die jahrelang zu hohe Zinssätze bei der Kalkulation der Abwassergebühren zugrunde gelegt haben, bekommen diejenigen Bürgerinnen und Bürger nun Geld zurück, die einen Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid eingelegt hatten und deren Verfahren bei den jeweiligen Kommunen derzeit ruhen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund NRW unterstützt die Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW an die betroffenen Kommunen, allen Bürgern die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, und zwar für die vergangenen vier Jahre. „Nur den Bürgerinnen und Bürgern Gebühren zurückzuerstatten, die einen Widerspruch eingelegt haben, ist nicht gerecht“, so Klaus Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW. „Wer auf korrekte Gebührenbescheide vertraut, darf am Ende nicht bestraft werden.“ Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Verwaltung wird nachhaltig erschüttert, wenn die betroffenen Kommunen sich jetzt nicht korrekt verhalten. Jahrelang sind alle Bürger in diesen Kommunen bei den Abwassergebühren zu hoch belastet worden. Da sollte es selbstverständlich sein, dass alle Gebührenzahler ihr Geld zurückbekommen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 17. Mai 2022 klargestellt, dass Abwassergebühren dazu da sind, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, um auf Kosten der Gebührenzahler Haushaltslöcher der Städte und Gemeinden durch satte Gewinne zu stopfen.
Das jetzt vom OVG entschiedene Musterverfahren bezog sich auf die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick, der die Abwassergebühren der Stadt für zu hoch hielt. Nach der Entscheidung des OVG NRW ist sein Bescheid für das Jahr 2017 über rund 600 Euro rund 18 Prozent zu hoch. So darf der Zinssatz nicht bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen. Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu berechnen müssen. Ferner sind die Abschreibungen auf die Abwasseranlagen nach den Anforderungen des Gerichts neu zu berechnen.
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