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Haus & Grund lehnt Gesetzentwurf über Immobilien- und Standortgemeinschaften ab (11.12.2007)
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"Zwangsvereinigung zur Erhebung kommunaler Sonderabgaben"
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW lehnt den Gesetzentwurf über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) ab. Wie die Interessenvertretung von über 200.000 privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Nordrhein-Westfalen heute (11.12.) in einer öffentlichen Anhörung im Düsseldorfer Landtag erklärte, zeige das Gesetz zwar einige gute Ansätze, doch der Verfahrensablauf bei der Gründung von ISGs sei in höchstem Maße undemokratisch und die Finanzierung belaste einseitig die betroffenen Grundeigentümer. „Das sind eigentlich Zwangsvereinigungen zur Erhebung neuer kommunaler Sonderabgaben“, bewertet Haus & Grund-Sprecher Michael Mönig das Gesetzesvorhaben der Landesregierung.
Mit dem ISG will die Landesregierung einen neuen gesetzlichen Rahmen für „privates Engagement“ für Entwicklungs- und Planungsmaßnahmen „zur Stärkung oder Entwicklung von Bereichen in Innenstädten und Stadtteilzentren“ schaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dazu sollen sich Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Immobilieneigentümer und sonstige Dritte in einem klar abgegrenzten Gebiet zu Immobilien- und Standortgemeinschaften zusammenschließen können. Die auf Initiative einer solchen ISG beschlossene kommunale Satzung legt die geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung fest. Dabei kann es sich unter anderem um Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums durch Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit, um baulich-gestalterische Verbesserungen, um gemeinsame Werbekonzepte bis hin zu verpflichtenden baulichen Maßnahmen an Privatgebäuden und lokalen Events. Zur Zahlung all dieser Maßnahmen sollen nur die Grundeigentümer verpflichtet sein, nicht etwa alle Mitglieder einer ISG. „Denkbar ist danach, dass eine solche ISG nur aus gewerblichen Mietern besteht, die sich mit Hilfe der Gemeinde die Finanzierung eines Werbekonzeptes, einer Marketingveranstaltung und die farbliche Gestaltung des angemieteten Gebäudes vom Vermieter über die Gemeinde bezahlen lässt“, so Mönig. Ein wirtschaftlicher Vorteil, wie es der Gesetzentwurf unterstellt, wäre nur über höhere Mieteeinnahmen realisierbar. Doch gesetzliche Möglichkeiten für Mieterhöhungen oder Kostenumlagen für derartige Maßnahmen gebe es nicht und seien auch nicht vorgesehen. Die einvernehmliche Mietanpassung scheitere in den meisten Fällen an den Marktverhältnissen. Das volle finanzielle Risiko liege daher allein beim zahlenden Grundeigentümer.
Die Beteiligung der zahlungsverpflichteten Grundeigentümer am Erlass einer ISG-Satzung sei auch völlig unzureichend, ja sie verstößt sogar in einmaliger Weise gegen grundlegende demokratische Prinzipien. Eine ISG-Satzung kann nämlich nach dem Willen des Gesetzgebers ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mehrheit der betroffenen Hauseigentümer von der Gemeinde erlassen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Satzung nur dann verhindert werden kann, wenn sich mehr als 25 Prozent der Eigentümer dagegen aussprechen. Demgegenüber fordert die Eigentümerorganisation die ausdrückliche Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer. „Diese müsste auf jeden Fall über 75 Prozent liegen. Sonst ist eine ISG praktisch eine Zwangsvereinigung zur Erhebung kommunaler Sonderabgaben. Die Akzeptanz bei den Eigentümern dürfte sich daher in Grenzen halten“, betont Mönig.
Als Modell würden immer wieder kanadische und US-amerikanische Beispiele für Business Improvement Districts (BIDs) herangezogen. „Verschwiegen wird dabei, dass die Stadtentwick-lungsinstrumente in den USA im Verhältnis zu den deutsche völlig unterentwickelt sind und die steuerliche Belastung der amerikanischen Grundeigentümer weit niedriger ist“, hält Mönig dem entgegen.
Haus & Grund sieht denn in dem neuen Instrument auch eher ein Vehikel, mit dem sich Kommunen aus der Verantwortung für ihre verfehlte Stadtplanung auf Kosten der Grundeigentümer verabschieden könnten. Viele Geschäftsbereiche in den Innenstädten und Stadtteilzentren seien heruntergekommen, weil die Gemeinden in der Vergangenheit die Ansiedlung großer Einkaufszentren auf der grünen Wiese gefördert und bevorzugt hätten. Die Reparaturrechnungen würden jetzt den Grundeigentümern präsentiert.
Erst recht wird der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, das Konzept der ISG für Innenstädte und Stadtteilzentren auf reine Wohngebiete (Housing Improvement Districts – HIDs) zu übertragen. Hier würden sich die Probleme noch dadurch verschärfen, dass durch derartigen Maßnahmen und deren Finanzierung insbesondere die vielen „kleinen“ Hauseigentümer betroffen würden. Sie stünden eh schon durch das restriktive Mietrecht, die hohen finanziellen Aufwendungen im energetischen Bereich aufgrund sich verschärfender Umweltgesetzgebung und vielfach verfehlte kommunale Stadtentwicklungspolitik mit ihrem Grundbesitz am Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit. |
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Montag, 06.02.2012
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