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Haus & Grund NRW e.V. - Eigentümerschutz-Gemeinschaft
 
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Haus & Grund lehnt Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien ab (14.11.2007)

Geschäftsführer der Landesverbände treffen sich in Dortmund
 

Zentralausschuss in Dortmund

Gastgeber Walter Derwald (i.), Vorsitzender von Haus & Grund Dortmund, mit dem Präsidium von Haus & Grund Deutschland: (v.l.n.r.) Vizepräsident Jochem Schlotmann, Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann, Schatzmeister Jürgen Wibelitz, Generalsekretär Dr. Andreas Stücke und Zentralausschuss-Vorsitzender Michael Mönig

 
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund lehnt eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien ab und setzt auf Freiwilligkeit der Haus- und Wohnungseigentümer. Die Geschäftsführer aller Haus & Grund-Landesverbände haben sich auf ihrer zweitägigen Sitzung des Zentralausschusses in Dortmund gegen entsprechende Pläne von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ausgesprochen.

„Die Eigentümer brauchen keine staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen. Erneuerbare Energien werden freiwillig eingesetzt, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und sich die Investitionen wieder rechnen“, sagte der Ausschussvorsitzende Michael Mönig, gleichzeitig Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Nordrhein und Westfalen und von Haus & Grund Dortmund. Eine allgemeine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbare Energien dürfte nach Auffassung von Haus & Grund nicht mit dem im integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar sein. Hier würden einzelne Technologien ohne Rücksicht auf deren Effektivität bevorzugt und zur Kostenerhöhung bei Gebäudeeigentümern und Mietern führen.

Vor allem die Standortunterschiede könnten ganze Regionen beim verpflichtenden Einsatz von erneuerbaren Energien benachteiligen. „Ein Eigentümer, der in Hamburg auf Solarthermie setzt, muss rund 25 Prozent weniger Energieausbeute in Kauf nehmen als zum Beispiel mit identischer Anlage in Freiburg“, unterstrich Mönig.

Generell bezweifelten die Haus & Grund-Vertreter, ob es einer Einsatzpflicht für regenerative Energien bedürfe. Im vergangenen Jahr betrug deren Anteil am Wärmeverbrauch sechs Prozent, was einer Steigerung von 0,6 Prozentpunkten gegenüber 2005 entspricht. Bei einer zu erwartenden gleichbleibenden Entwicklung dürfte die gewünschte 14-Prozent-Marke auch ohne ordnungsrechtliche Verpflichtungen im Jahr 2020 erreicht werden.
Montag, 06.02.2012
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