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Erbschaftsteuer-Modell: Licht und Schatten für Immobilienerben (05.11.2007)

Aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund weisen die heute bekannt gewordenen Ergebnisse zur Erbschaftsteuerreform Licht und Schatten für die für Erben von Immobilienerben auf. „Grundsätzlich wird gerade diese Vermögensform, für die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich Verschonungsregelungen eingeräumt hat, stärker zur Kasse gebeten“, unterstrich Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Aber er sehe auch einige Forderungen von Haus & Grund erfüllt.

 

So führe die deutliche Anhebung der Freibeträge für Ehepartner und insbesondere für Kinder und Enkel dazu, dass die sich aus der Höherbewertung der Immobilien ergebenen Mehrbelastungen zum Teil mehr als kompensiert. Außerdem sei der beabsichtigte Wertabschlag in Höhe von zehn Prozent für vermietete Immobilien ein notwendiges Signal für die privaten Eigentümer.

 

Bei allen anderen Vermögensarten werden generell alle nahen Verwandten durch die bevorstehende Reform entlastet: Das Kapitalvermögen durch die höheren Freibeträge, Betriebsübergaben sowie Land- und Forstwirtschaft durch besondere Verschonungsregelungen. Der Großteil des künftigen Erbschaftsteueraufkommens müsse daher künftig von Geschwistern, Neffen, Nichten oder Freunden getragen werden. Hier dürfte die Steuerbelastung zum Teil deutlich steigen. „Das gilt zum Beispiel auch für Menschen, die den Erblasser lange Zeit gepflegt haben und daher aus Dankbarkeit das Haus erben“, so der Haus & Grund-Präsident.

 

Montag, 06.02.2012
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