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BSI gegen Nutzungspflicht bei erneuerbaren Energien (31.10.2007)

Markt- und technologieoffene Nutzung erneuerbarer Energien notwendig –

Gesetzentwurf des BMU verunsichert Verbraucher

 

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) spricht sich gegen eine gesetzliche Pflicht beim Einsatz erneuerbarer Energien aus. Das unterstreicht die BSI in ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.

 

Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung ist für Gebäudeeigentümer ein wichtiger Baustein bei der notwendigen Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber zur Erreichung dieser Ziele ungeeignet, weil er einzelne Technologien ohne Rücksicht auf deren Effektivität bevorzugt und zur Kostenerhöhung bei Gebäudeeigentümern und Mietern führen würde. „Solche Zwangsmaßnahmen sind zur Verbesserung des Klimaschutzes ungeeignet. Der positive Trend beim Einsatz erneuerbarer Energien muss auf freiwilliger Basis erfolgen und kann mit Marktanreizen und innerhalb des Bewertungsverfahrens der EnEV hinreichend gefördert werden“, sagt Walter Rasch, Vorsitzender der BSI und des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Auch könne eine effiziente Senkung der Klimabelastung mit dem Gesetz nicht erreicht werden, beispielsweise müssten die vorhandenen Mittel auf weniger Objekte fokussiert werden.

 

Die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien wirke, so Rasch weiter, der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien sogar entgegen. Die Diskussion um ständige neue Pflichten verunsichere die Verbraucher. „Der Rückgang bei den Verkaufszahlen von thermischen Solaranlagen von 27 Prozent zeigt das deutlich“, bekräftigt Rasch.

 

„Außerdem diskriminiert der Entwurf des BMU ganze Regionen“, ergänzt Rasch und verweist auf die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärme. Hier wären gerade Gebäudeeigentümer in Ballungszentren im Nachteil. Auch bei einer Solaranlage sehe es nicht besser aus. „Beispielsweise muss ein Eigentümer in Hamburg eine um 25 Prozent geringere Energieausbeute in Kauf nehmen als ein Eigentümer in Freiburg.“

 

Sofern trotz alledem aus politischen Gründen eine Nutzungspflicht eingeführt werden soll, fordert Rasch eine technologie- und marktoffene Umsetzung in Übereinstimmung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Insbesondere das im EnEG vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot fehle im Entwurf des Bundesumweltministeriums.

 

Montag, 06.02.2012
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