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Haus & Grund warnt vor unseriösen Angeboten von Energieausweisen (01.08.2007)

Bei ungültigem Ausweis droht ein empfindliches Bußgeld

Muster - EnergieausweisDie Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW warnt vor unseriösen Angeboten für Gebäude-Energieausweise. Derzeit werben Unternehmen mit Billig-Angeboten für Energieausweise, die ab dem 1. Juli 2008 beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden müssen.

„Die Eigentümer müssen darauf achten, dass die Energieausweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei einem ungültigen Ausweis droht ein Bußgeld über mehrere tausend Euro“, warnt Präsident Klaus-Dieter Stallmann.

Bei der Wahl des Energieausweises können sich ab sofort alle Hauseigentümer noch bis zum 30. September 2008 den kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Die Haus & Grund-Vereine bieten ihren Mitgliedern in der Regel zusammen mit Kooperationspartnern rechtssichere Energieausweis zu Sonderkonditionen an.

Wer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig. Nach der am 26.7.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Energieeinsparverordnung (EnEV) wird die Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis ab 1. Oktober 2008 eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis.
Montag, 06.02.2012
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