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Fördergelder sollen nicht mehr unkontrolliert fließen (28.06.2007)

Fördergelder sollten im Stadtumbau Ost ab 2008 nur noch für nachgewiesene Maßnahmen be-willigt werden. Das fordert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in ihren Vorschlägen zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung.

 

Untersuchungen der Landesrechungshöfe Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern belegen, dass die pauschale Rückbauförderung von derzeit 60 Euro pro Abriss-Quadratmeter die tatsächlich anfallenden Kosten um 20 Euro übertrifft. Darüber hinaus rügen die Rechnungsprüfer, dass 36 Prozent der Rückbaumittel zweckwidrig für Abfindungszahlungen an Mieter und die Herrichtung von Ersatzwohnungen verwandt werden. 
 

„Wir benötigen einen städtebaulichen Ansatz, der die Qualität des Umbaus zum Ziel hat und nicht die wirtschaftliche Sanierung von Wohnungsunternehmen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann. Abrissmaßnahmen in Innenstädten sollen nach Ansicht von Haus & Grund erschwert und der Aufwertung der Immobilienbestände größeres Gewicht verliehen werden.

 

Der häufig ausschließlich wirtschaftlich motivierte Rückbau innerstädtischer Altbaubestände konterkariere die Absicht, die Innenstädte zu beleben. Aufwändige Investitionen privater Eigentümer in ihren Wohnungsbestand seien angesichts der negativen Signalwirkung des Rückbaus nicht zu erwarten.  

Montag, 06.02.2012
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