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Haus & Grund kritisiert Gesetzentwurf zu Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) (20.06.2007)
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"Der Gesetzentwurf kommt den bisherigen Forderungen von Haus & Grund in einigen Ansätzen nach. Er ist ein gut gemeinter Ansatz zur Generierung privater Initiativen in der Stadtentwicklung, die jedoch auf Kosten und auf dem Rücken der betroffenen Grundeigentümer ausgetragen werden soll." Mit diesen Worten kritisiert Klaus-Dieter Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW, den Gesetzentwurf zu den Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW). Das Gesetz, das heute vom nordrhein-westfälischen Kabinett beschlossen und nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll, hält die Eigentümerschutz-Gemeinschaft nicht nur für extrem ungerecht, sondern auch für rechtsstaatlich äußerst bedenklich. Insbesondere bestünden im Hinblick auf das undemokratische Entscheidungs- und Beschlussverfahren zur Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften verfassungsrechtliche Bedenken.
Das ISGG sieht vor, dass per kommunaler Satzung in eingegrenzten Gebieten insbesondere in den Innenstädten Immobilien- und Standortgemeinschaften gegründet werden können, die sich um die Aufwertung durch mehr Sicherheit, Sauberkeit, Einrichtung von Sitzbänken oder auch um Gebäudesanierung und Leerstandsmanagement kümmern sollen. Mitglied können Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibende und sonstige Dritte des Viertels werden, die im Einzelnen die durchzuführenden Maßnahmen beschließen. Zahlen sollen dagegen nur die anliegenden Hauseigentümer.
Es muss auch nicht einmal die Mehrheit der betroffenen Eigentümer ausdrücklich zustimmen. Nur wenn mehr als 25 Prozent dagegen sind, können ISGs mit der nachfolgenden Zahlungsverpflichtung verhindert werden. Schweigen wird automatisch als Zustimmung gewertet. "Das ist höchst undemokratisch und hat mit freiwilliger Privatinitiative wenig zu tun", meint Stallmann. Da sei "Schmarotzern" Tür und Tor geöffnet.
"Will man private Investitionen tatsächlich unterstützen, so kann dies nur durch die gleichzeitige Entlastung von öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren erfolgen. Gesetzliche Regeln, wie in der vorliegenden Form, sind dafür nicht geeignet", so Stallmann. |
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Montag, 06.02.2012
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