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Startschuss für den Energieausweis gefallen (15.06.2007)
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Der Bundesrat hat die Energieeinsparungsverordnung zugunsten der Eigentümer nachgebessert. Bei der Wahl des Energieausweises können sich ab sofort alle Hauseigentümer noch bis zum 30. September 2008 den kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. „Diese Übergangsfrist gibt Eigentümern und Vermietern den nötigen Spielraum, sagt Michael Mönig, Sprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW. Wer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig. Nach der Entscheidung des Bundesrates wird die Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis ab 1. Oktober 2008 eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis. Für größere oder neuere Gebäude gilt auch nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Einzige Ausnahme: Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beantragt, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Energieausweise für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 sind erst ab dem 1. Juli 2008 vorzulegen. Für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1966 sind Ausweise ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Haus & Grund empfiehlt den Eigentümern, sich rechtzeitig einen kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein und hier. |
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Montag, 06.02.2012
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