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Haus & Grund NRW mit allen Landesverbänden hat eine exklusive Vereinbarung mit ish NRW GmbH zum Vorteil aller Ortsvereine, Leistungsgesellschaften und Einzelmitglieder erreichen können! Es lohnt sich wieder einmal, Mitglied der Eigentümerschutz-Gemeinschaft zu sein.
Verbandsdirektorin Elisabeth Vogel, Haus & Grund Rheinland, hat für Ihren Landesverband und gleichzeitig für den Zusammenschluss Haus & Grund NRW diese Vereinbarung schließen können. Daher sind davon umfasst die Landesverbände Nordrhein und Westfalen, Ostwestfalen-Lippe, Ruhr, Westfalen sowie der Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer.
Damit konnte eine vereinfachende Handhabung für Haus & Grund im Hinblick auf die Preiserhöhungsschreiben von ish von Mitte November vertraglich vereinbart werden. Damit wird erheblicher Arbeitsaufwand von Ortsvereinen, Leistungsgesellschaften und Mitgliedern genommen – ohne deren Rechte zu schmälern.
Es erfolgen automatisch Rückerstattungen der Preiserhöhungen für den Fall, dass die Bundesnetzagentur, wenn diese im Frühjahr 2007 zuständig wird, bei einer Überprüfung zu dem Schluss kommt, dass Erhöhungen ganz oder teilweise nicht berechtigt sind. Hierfür müssen keine weiteren Schritte von einzelnen Mitgliedern etc. eingeleitet werden.
Des Weiteren wird ish NRW GmbH eine kartellrechtliche Zuständigkeitsüberprüfung extern in Auftrag geben und an uns weiterleiten.
Damit durch Haus & Grund-Mitglieder in gesamt Nordrhein-Westfalen kein Schriftverkehr mit ish erfolgen muss, sofern diese grundsätzlich den Vertrag fortsetzen wollen, wurde eine vereinfachte Form des Widerspruchs und der Einräumung eines Vorbehalts der Rückforderung gemacht. So können rechtliche Bedenken wegen Angemessenheit der Preise und der Erhöhungsprozentsätze ggf. später geklärt werden. Insofern wird auch die für Ende des Jahres zu erwartende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Gaspreisen Bedeutung erlangen. Sollte kartellrechtlich doch noch eingeschritten werden, bestehen ebenfalls Möglichkeiten rechtlicher Schritte.
Was muss ein Haus & Grund-Mitglied in Nordrhein-Westfalen tun?
Zukünftige Zahlungen im Verwendungszweck mit dem Vermerk "unter Vorbehalt der Rückforderung" ergänzen – sonst nichts! Kein Schriftverkehr ist erforderlich!
Falls sich die Klärung der neuen Preisstruktur lange hinzieht, muss nur im Auge behalten werden, dass vor Jahresende 2010 die Rückforderungen bezüglich des Jahres 2007 notfalls gerichtlich geltend gemacht werden müsste und so weiter in den Folgejahren.
Tätig werden in schriftlich Form müssen nur die Kunden, die kündigen wollen. Dabei sollte vorab geklärt werden, welche Alternativen vor Ort bestehen. Dvb-t wird nicht überall angeboten. Es gibt nur einmalige Kosten: Dachantennen bzw. Zimmerantennen und Top-Set-Boxen für Endgeräte alten Standards. Die Gesamtkosten liegen im längerfristigen Bereich oft unterhalb der Kabelkosten. Zu berücksichtigen ist, dass die Programmauswahl etwas geringer ist. Satellitenfernsehen hat Anschaffungskosten: ggf. bauliche Veränderungen im Objekt, Satelittenschüssel, Receiver. Ab 2007 entstehen auch Zugangskosten von wohl ca. 10 Euro und mo-natliche Kosten von ca. 5,- Euro.
Nur der Eigenheimbesitzer ist frei in der Entscheidung, ob er umsteigt. Wohnungseigentümer müssen im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung entscheiden. Vermieter müssen sich rechtlich beraten lassen im Hinblick auf die bisherigen Vereinba-rungen diesbezüglich mit der Mieterschaft.
Verbandsdirektorin Vogel (Rheinland) hat die unbefriedigende Informationspolitik von ish zum Anlass genommen, eine transparentere Kundenbeziehung zu fordern. Dies hat gefruchtet!
Ish hat zugesagt, Verbandsdirektorin Vogel für Haus & Grund demnächst vor Preisentscheidungen u.ä. in Rücksprachen oder Anhörungen einzubeziehen. Um zukünftig mehr Transparenz walten lassen zu können, wird ish im 1. Quartal 2007 für gesamt Haus & Grund NRW eine Veranstaltung organisieren. In dieser soll die Entwicklung der Produkte TV, Internet und Telefonie, die über das Kabelfernsehen möglich ist, dargestellt werden. Wichtiger Tagesordnungspunkt insofern ist auch die Preisstruktur und –berechnung. Dabei wird ish auch darlegen, welches die Hintergründe der Preiserhöhung waren. Die mündlich dargestellten Preiserhöhungshintergründe, wie Steigerung der Energie- und Personalkosten, sollen dort einzeln vorgetragen und belegt werden. Diese Veranstaltung wird von ish für Haus & Grund finanziert und durchgeführt unter Mithilfe von Verbandsdirektorin Vogel für gesamt Haus & Grund NRW.
Verbandsdirektorin Vogel betont, dass es erfreulich ist, dass nach intensivem Einsatz von Haus & Grund, Schritte von ish auf den Kunden zu erwirkt werden konnten. Vor allem freut es sie auch, dass ein geschlossenes Vorgehen aller Landesverbände in Haus & Grund NRW zu Erfolgen geführt hat.
Hier zeigt sich, dass die Mitgliederstärke in NRW auch Macht auf den wirtschaftlichen Märkten bedeuten kann. |