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Erbschaftsteuer – Kein akuter Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer (02.02.2007)
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Haus & Grund informiert über Konsequenzen der Entscheidung aus Karlsruhe
Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer sollte Immobilieneigentum nicht unüberlegt übertragen werden. Dazu rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NRW. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung umzusetzen. „Derzeit besteht noch kein akuter Handlungsbedarf für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer“, erklärt Haus & Grund-Präsident Klaus-Dieter Stallmann..
Grundsätzlich sollten sich die Eigentümer aber mit den steuerlichen Auswirkungen bei Vererbung oder Verschenkung der eigenen Immobilien auseinander setzen und dazu kompetenten Rat einholen.
Derzeit könnten durch Übertragung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung schon zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige zum Teil erhebliche Steuern gespart werden. So lassen sich etwa die geltenden Freibeträge für Familienangehörige alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.
Schenkungen von Immobilien könnten innerhalb einer Familie zum Beispiel mit einem Nießbrauchs- oder lebenslangem Wohnrecht für den Schenker verknüpft werden. Ebenso ließe sich in dem Schenkungsvertrag die Möglichkeit eines Weiterverkaufs der Immobilie einschränken bzw. ausschließen. |
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Samstag, 19.05.2012
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