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Sachverständigenprüfung für Heizöltanks ab 10.000l Inhalt (20.12.2006)

Das Umweltamt macht darauf aufmerksam, dass Öltanks ab 10.000 l Inhalt bis 31.12.2006 von Sachverständigen geprüft werden müssen. Alle fünf Jahre steht diese Kontrolle an. Bisher lag die Grenze bei 40.000 l Öltanks. Wer als Eigentümer eine solche Überprüfung nicht durchführen lässt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Auch unterirdische Tanks sind zu prüfen. Rechtsgrundlage ist die VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19 g Abs. 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes).

 

Die Prüfung nach VAwS kann durch den TÜV, Dekra oder sonstige Sachverständige erfolgen. Laut Auskunft des Umweltamtes sind mit Kosten von ca. 100 Euro zu rechnen.

 

Eigentlich muss die Prüfung bis 31.12.2006 durchgeführt sein! So sieht es die Vorschrift verbindlich vor. Vermutlich wird dies aber für Eigentümer, die dies noch nicht wussten, zeitlich nicht mehr möglich sein. Es ist daher dringend anzuraten, dass wenigstens noch eine Terminvereinbarung zumindest im Laufe des Dezember 2006 für Anfang 2007 erfolgt. Das Umweltamt gab dazu keine definitive Zusage, aber es ist damit zu rechnen bzw. darauf zu hoffen, dass in diesem Fall die Terminvereinbarung als ausreichend angesehen wird. Am besten sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass ein Termin im Dezember 2006 nicht mehr möglich war und daher Anfang des Jahres 2007 Termin erfolgt.

 

Samstag, 19.05.2012
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