KfW-Programme unterstützen notwendige Anpassung der Wohnungsbestände
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat das von Bundesregierung und KfW Förderbank veröffentlichte Konzept zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen für Wohngebäude begrüßt. Die Programme unterstützen durch attraktive Konditionen die notwendigen Anpassungen der Wohnungsbestände an die gegenwärtige Marktsituation.
Die Programme sind deutlicher als bisher voneinander abgegrenzt. Die Zinskonditionen haben sich verbessert. Somit wird der Anreiz, die zinsgünstigen Kredite der KfW zu nutzen, erhöht.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wird unabhängig vom Einkommen mit zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten, höchstens jedoch mit 100.000 Euro, unterstützt. Berücksichtigt werden die Kosten des Baugrundstücks, die Bau- und Nebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen bzw. bei Erwerb der Kaufpreis, Kaufpreisnebenkosten und Kosten für Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen.
Konditionen des Programms sind eine Laufzeit bis zu 30 Jahren, davon mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre tilgungsfrei, und ein fester Zinssatz für fünf oder zehn Jahre.
CO2-Modernisierungsprogramm für Altbauten bis 1983
Die Reduktion des CO2-Ausstoßes muss künftig mindestens 40 kg pro Quadratmeter betragen. Damit werden besondere Anreize für die effiziente energetische Modernisierung gesetzt. Besonders gut ist, dass der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht wurde und nun 50.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung stehen. Dies erleichtert die Nutzung der zinsgünstigen Kredite, da der KfW-Kredit häufig für die Gesamtmaßnahme ausreichen wird. Es ist in vielen Fällen keine Kombination mit anderen Krediten mehr erforderlich. Mit der Erhöhung des Förderhöchstbetrages besteht außerdem die Möglichkeit, höhere Standards zu erzielen.
Mit der Beibehaltung der Maßnahmenpakete bleibt das Programm weiterhin etwas kompliziert. Hier sind bestimmt in Zukunft noch Vereinfachungen möglich. Sinnvoll wäre es zum Beispiel, bei Erreichen bestimmter Kennwerte NACH der Sanierung, einen Tilgungszuschuss als "Belohnung" zu gewähren.
Der Einsatzbereich des Programms wurde erweitert: Künftig sind nicht mehr wie bisher nur Wohngebäude im engeren Sinn förderfähig, sondern auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime.
Wohnraum modernisieren
Die gleiche Höchstgrenze gilt auch bei ÖKO-plus-Maßnahmen aus dem Programm "Wohnraum modernisieren", das für Energie sparende Maßnahmen eingesetzt wird, sofern die hohen Standards für das CO2-Modernisierungsprogramm durch Einzelmaßnahmen nicht erreicht werden können. Der Einsatzbereich der ÖKO-plus-Maßnahmen wurde um Erneuerung der Fenster, Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicheröfen erweitert.
Es werden weiterhin in diesem Programm alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert, z. B. auch Balkonanbau oder Baderneuerung. Bei STANDARD-Maßnahmen bleibt es bei dem Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Ökologisch bauen (Neubau)
Dieses Programm unterstützt den Neubau von besonders Energie sparenden Gebäuden, das sind Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kwh/m2 und Jahr sowie Passivhäuser. Auch der Einbau von Techniken zur Nutzung von erneuerbaren Energien wird gefördert.
Leicht zu merken: Alle Maßnahmen, die mit Energie sparen zu tun haben, werden bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Die seit 1. Februar 2006 geltenden Zinssätze sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Beispiel:
Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit, drei tilgungsfreien Anlaufjahren, zehn Jahren Zinsbindung.
Quelle: www.kfw.de, 9.2.2006
Weitere Informationen können Sie bitte den Internetseiten der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de entnehmen. Die Berater/-innen des Infocenters der KfW-Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 335577 (zum Ortstarif) montags bis freitags, jeweils von 7:30 Uhr bis 18:30 Uhr erreichbar.
Die Anträge auf die KfW-Fördermittel müssen die Bauherren weiterhin bei ihrer Hausbank stellen. Die Förderkredite lassen sich mit anderen Förderprogrammen der Länder kombinieren, soweit die Gesamtsumme der Förderung nicht das Investitionsvolumen übersteigt.
Bitte beachten Sie deshalb auch den Förderrechner unter www.baufoerderer.de. Dort können die Förderinformationen der KfW mit den jeweiligen Länderprogrammen passend für das jeweilige Projekt durch Eingabe der persönlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden.
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